Die schlechte Nachricht: Bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – kurz BEG – werden deutliche Kürzungen und Anpassungen vorgenommen.
2023 ist bereits die nächste Überarbeitung des BEG geplant und wie unter diesen Bedingungen Planungssicherheit und Vertrauen bei den Bauherrn hergestellt werden soll bleibt offen.

Die gute Nachricht: Aus unser Sicht gibt es keine.

Neubau:
Hier wird die erst vor kurzem auf 12,5% reduzierte Förderung für das EH-40 NH/EG-40 NH auf jetzt 5% gekürzt. Nach Einschätzung der sumbi INGENIEURE wird damit dieser Standard, bis auf wenige Einzelprojekte, erst dann wieder gebaut werden, wenn dies durch gesetzliche Vorgaben gefordert wird.

Bestand – Einzelmaßnahmen:
Die Möglichkeit Einzelmaßnahmen als Kredit über die KfW fördern zu lassen entfällt ersatzlos. Alle Fördersätze werden reduziert, der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) entfällt, teilweise gibt es aber neue Boni.
Bis zum 14.08.2022 können noch Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden!

Folgende Zuschüsse werden auf Antrag gewährt:

Wärmeerzeuger die mit fossilem Gas betrieben werden sind jetzt auch in der Sanierung nicht mehr förderfähig.

Bestand – Effizienzhausförderung
Die Förderung der Sanierung zu Effizienzhäusern läuft ausschließlich als Kredit mit Tilgungszuschüssen. Ein Bonus für iSFP entfällt komplett.
Das EH-100/EG-100 wird nicht mehr gefördert, der Bonus bei Erreichen der Klasse EE (erneuerbare Energien) oder NH (Nachhaltigkeit) bleibt erhalten.

Der maximale Kreditbetrag für Wohngebäude beträgt 120.000 EUR pro Wohneinheit und für Nichtwohngebäude 2.000 EUR /m² NGF (max. 10 Mio).
Durch eine deutliche Zinsvergünstigung sollen die geringeren Fördersätze teilweise ausgeglichen werden.

Bestand – neuer Bonus für „Worst Performing Building“
Gehört ein Gebäude zu den energtisch schlechtesten 25% des Gebäudebestands, wird bei der Sanierung zum EH/EG-55 oder EH/EG-40 ein „WPB-Bonus“ von 5% gewährt.